Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Idar-Oberstein für Wei Xu, Robinson Road 5, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Aushang seit 25.03.2026
Finanzamt Idar-Oberstein für Milen Getov Matov, Fels 20, 55767 Niederbrombach
Aushang seit 12.03.2026
Finanzamt Idar-Oberstein für Lachezar Getov Matov, Fels 20, 55767 Niederbrombach
Aushang seit 12.03.2026