Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Idar-Oberstein für Attila Tiskei und Krisztina Gál Tiskei, Obersteiner Str. 47, 55606 Kirn
Aushang seit 23.12.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Attila Tiskei, Obersteiner Str. 47, 55606 Kirn
Aushang seit 23.12.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Kristof Schöffling, Bahnhofstr. 41, 55606 Kirn
Aushang seit 17.12.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Mark Schöffling und Kristof Schöffling, Bahnhofstr. 41, 55606 Kirn
Aushang seit 17.12.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Mark Schöffling, Bahnhofstr. 41, 55606 Kirn
Aushang seit 16.12.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Michael Gerhard Becker, Poststraße 16, 8805 RICHTERSWIL, SCHWEIZ
Aushang seit 10.12.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Zdravko Angelov, Bahnhofstr. 36, 55774 Baumholder
Aushang seit 10.12.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Faketa Sabanovic, Zilstrasse 70A, 9016 ST. GALLEN, SCHWEIZ
Aushang seit 08.12.2025