Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Idar-Oberstein für Yiwei Trading GmbH, Algenrodter Str. 43, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 02.07.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Yiwei Trading GmbH, Algenrodter Str. 43, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 24.06.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Beate Rita Bärbel Töpfer, Matzenberg 13, 55767 Achtelsbach
Aushang seit 20.06.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Christiano Alexandre Goncalves Maia und Soraia Rafaela Ferreira Oliveira Maia
Aushang seit 11.06.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Bettina Christiane Gerber, Platanenallee 23C, 14050 Berlin
Aushang seit 11.06.2025