Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Idar-Oberstein für Rainer Hasfeld Schloßstraße 3 in 55758 Sien
Aushang seit 13.05.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Green Star International GmbH, Robinson Road 1, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Aushang seit 12.05.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Petar Angelov Yonchev; Jeaner Straße 30, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 02.05.2025