Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Idar-Oberstein für Yan International GmbH, Robinson Road 9, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Gongfang GmbH, Im Brühl 20, 55774 Baumholder
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für XYZN LLC Gesamtrechtsnachfolg. der TCI Deutschland Ltd., Schubertstr. 12, 55774 Baumholder
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Aiying Chen, Hauptstr. 84, 55246 Mainz-Kostheim
Aushang seit 11.03.2025