Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Idar-Oberstein für Oladapo Oyelami Hundogan, Auf Pfadsbach 54 f, 55774 Baumholder
Aushang seit 08.07.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Yiwei Trading GmbH, Algenrodter Str. 43, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 02.07.2025
Finanzamt Idar-Oberstein für Yiwei Trading GmbH, Algenrodter Str. 43, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 24.06.2025