Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Idar-Oberstein für Ivan Paraskiva, Konrad-Adenauer-Str. 25, 76726 Germersheim
Aushang seit 13.05.2026
Finanzamt Idar-Oberstein für Gengqing Wei, Dangui Longgang Bezirk, 902 Wanke siji Hua Cheng, 518100 SHENZHEN, VOLKSREPUBLIK CHINA
Aushang seit 08.05.2026
Finanzamt Idar-Oberstein für Hassan A H Mohammad, Block 1, 118 St, House 38, ZAHRA, KUWAIT
Aushang seit 08.05.2026
Finanzamt Idar-Oberstein für Owen Anthony Hughes, Bebelstr. 42, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 04.05.2026
Finanzamt Idar-Oberstein für Hausgemeinschaft Elkowicz - Elkowicz, Lindenbach 6, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 04.05.2026